Notruf : 112
Dienstgradabezeichen
Dienstgradabzeichen der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen | ||
Abzeichen | Dienstgrad | Voraussetzung |
Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann-Anwärter | Wer in die Feuerwehr eintritt | |
Feuerwehrfrau Feuerwehrmann | Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat. | |
Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann | Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat. | |
Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann | Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. | |
Truppführerlehrgang (F-II) | ||
Unterbrandmeisterin Unterbrandmeister | Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat. | |
Gruppenführerlehrgang (F-III) | ||
Brandmeisterin Brandmeister | Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin und erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs | |
Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister | Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. | |
Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister | Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. | |
Zugführerlehrgang (F-IV) | ||
Brandinspektorin Brandinspektor | Wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. | |
Brandoberinspektorin Brandoberinspektor | Wer Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. | |
Lehrgang Führen von Verbänden (F/B-V) | ||
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor | Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. | |
Funktionsabzeichen | ||
stv. Löschgruppenführer | ||
Löschgruppenführer | ||
stv. Löschzugführer | ||
Löschzugführer | ||
stv. Leiter der Feuerwehr | ||
Leiter der Feuerwehr | ||
stv. Kreisbrandmeister | ||
Kreisbrandmeister | ||
Feuerwehrjugendwart | ||
Jugendwart | ||
Gemeindejugendwart | ||
Kreisjugendwart |