Information zu Brauchtumsfeuer

Osterfeuer gelten in Deutschland zu den sog. Brauchtumsfeuern und können in geselliger Runde zu einem schönen Feieranlass für Jung und Alt werden. Jedoch ist daran zu denken, dass überall, wo Feuer im Spiel ist, auch von einem Risiko auszugehen ist, das man für ein im positiven Sinne unvergesslichen Abend, möglichst gering halten sollte. Daher haben wir für Sie einige Hinweise aufgelistet, die Ihnen bei einem möglichst sicheren Abbrand von Osterfeuern helfen können.
• Melden Sie Ihr Osterfeuer rechtzeitig beim Ordnungsamt an! 
• Beachten Sie Sicherheitsabstände. Auch im Freien enthält Brandrauch Atemgifte!
• Nutzen Sie keine Brandbeschleuniger zum Entzünden des Feuers! 
• Schichten Sie das Brennmaterial vor dem Entzünden um, damit Tiere die Möglichkeit haben zu flüchten.
• Achten Sie auf Kinder, für die Feuer faszinierend statt gefährlich scheint.
• Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, rufen Sie die Feuerwehr (112)!

Folgende ordnungsbehördlichen Vorgaben der Gemeinde sind Grundlage:
• Wird das Brauchtumsfeuer in einem Umkreis von einem 4 km Radius um einen Flughafenbe- zugspunkt sowie innerhalb eines Abstandes von 1,5 km von Landeplätzen und Segelfluggelän- den verbrannt, so ist zu beachten, dass das Feuer nur mit Einwilligung der Luftaufsicht oder Flugleitung verbrannt werden darf. Veranstalter müssen diese Einwilligung rechtzeitig vorher einholen. Liegt sie nicht vor, darf das Brauchtumsfeuer nicht entzündet werden.
In Abhängigkeit von der Größe des Brauchtumsfeuers müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
für Feuerstellen bis zu einem Volumen von 1 m3:
a)mindestens 25 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer Höhe von 3,50 m
a) mindestens 100 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,
b) 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
c) 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und
d) 10 m von befestigten Wirtschaftswegen. 
• Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Palet- ten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen, Sperrmüll) ist verboten.
• Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
• Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbren- nen geschützt werden. Bei Bedarf ist das Brandgut vor dem Anzünden noch einmal umzu- schichten, um Fremdstoffe auszusortieren.
• Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein. Ein mehrere Tage schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
• Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beauf- sichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
• Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
(Quelle u.a. Gemeinde Weeze, Anmeldung von Brauchtumsfeuer)