Waldbrandgefahr

Zur Vermeidung von Waldbränden ist es wichtig im Wald auf bestimmte Verhaltensweisen zu achten.
Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landesforstgesetzes in NRW die u.a. besagen:
„Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig.(…) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.“ LFoG

Kurz gefasst:
• betreiben Sie kein Feuer im Wald
• lassen Sie keine Flaschen im Wald zurück
• stellen Sie Autos nicht auf Waldflächen ab, die Hitze des Fahrzeuges reicht aus zur Entzündung des Waldbodens
• Rauchen ist im Zeitraum 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich untersagt

Rufen Sie im Falle eines Brandes die 112!